Einmal im Jahr (jeweils zum 01.10.) können in begrenzter Anzahl Genussrechte vom Typ A und Typ B gekauft werden (in der Regel 15 GR vom Typ A und 40 vom Typ B)
Einmal im Jahr (jeweils zum 01.10.) können in begrenzter Anzahl Genussrechte vom Typ A und Typ B gekauft werden (in der Regel 15 GR vom Typ A und 40 vom Typ B)
Ratenzahlung möglich
Sonderformen für den Kauf von GR des Typs B
Umwandlung der jährlichen Gewinnausschüttung in neue GR
In den September vorgezogene Auszahlungen von Teilen der tariflichen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) für den Erwerb von GR
Prämien für Verbesserungsvorschläge in Form von GR
Sonderzahlungen aus verschiedensten Anlässen in Form von GR