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HOPPECKE Gesellschaften jetzt AEO zertifiziert

17.11.2016
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HOPPECKE Gesellschaften jetzt AEO zertifiziert - Donnerstag, 17.11.2016
HOPPECKE Gesellschaften jetzt AEO zertifiziert - Donnerstag, 17.11.2016

Als erste Gesellschaften der HOPPECKE Gruppe sind die HOPPPECKE Batterien GmbH & Co. KG und HOPPECKE Batterie Systeme GmbH nach den AEO Richtlinien zertifiziert. Das Hauptzollamt in Bielefeld bestätigte jetzt die Erfüllung aller notwendigen Sicherheitsstandards an den Standorten „Werk HOPPECKE“ und „HOPPECKE Logistik Center Haaren“.

 

HOPPECKE Kunden profitieren von schneller und sicherer Zollabwicklung

 

„Mit der Anerkennung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ermöglichen wir unseren Kunden nicht nur eine weltweit schnelle und reibungslose Zollabwicklung, sondern vor allem auch einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Die Verleihung des Status AEO-F ist für die beiden Unternehmen eine wichtige Auszeichnung und zugleich ein Beweis für die hohe Serviceleistung und Qualität“, freuen sich HOPPECKE-Logistikleiter Franz Josef Ulmschneider und Projektleiterin Kerstin Otte.

 

HOPPECKE jetzt Authorised Economic Operator


AEO steht für „Authorised Economic Operator“ und bedeutet, dass das Unternehmen als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter zahlreiche Vereinfachungen bei der Zollabwicklung in Anspruch nehmen kann. Zudem besteht die Verpflichtung zur Einhaltung vorgeschriebener Sicherheitsstandards. Die Zertifizierung von Unternehmen als „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ ist ein Hauptbestandteil der Zollsicherheitsinitiative  der EU. Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen. 

 

Mehr Sicherheit und Schnelligkeit durch AEO Zertifizierung


Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist dabei die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO). Ziel ist es sämtliche Lieferketten vor Gefahren wie Terroranschlägen zu schützen. Anerkannte AEO haben unter anderem die Möglichkeit, ohne erneute umfangreiche Prüfung, Bewilligungen für Zollverfahren zu erhalten.