Wir haben nur diesen einen Planeten – daher ist es umso wichtiger, dass wir ihn schützen und verstärkt daran arbeiten, einen lebenswerten Raum für heute und morgen zu bewahren. Das Pariser Klimaabkommen, 2015 verabschiedet, markiert den historischen Moment, in dem sich die internationale Gemeinschaft zur gemeinsamen Bewältigung der Klimawandel-Herausforderungen verpflichtet hat. Im „European Green Deal“ hat die EU-Kommission ihre Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 definiert. Ziel ist es, die Erderwärmung auf unter 2 °C, idealerweise 1,5 °C, zu begrenzen sowie die Energieautonomie der EU zu stärken.
Auf dem Weg zur Klimaneutralität reguliert die Europäische Union mit dem Green Deal daher Umweltauswirkungen von Industrietätigkeiten und fordert eine Steigerung der Energieeffizienz und der Kreislaufwirtschaft. Dazu zählt ebenfalls, die Batteriedirektive von 2006 durch die neue Batterieverordnung zu ersetzen, die am 17. August 2023 in Kraft getreten ist.
„Ich befürworte die neue Batterieverordnung, da sie den ersten holistischen Ansatz einer Kreislaufwirtschaft für elektrochemische Energiespeicher darstellt. Durch den technologieagnostischen Ansatz wird die Nachhaltigkeit elektrochemischer Speichersysteme gefordert und alle Technologien werden gleichbehandelt. Die EU-Batterieverordnung stellt einen wichtigen Bestandteil des ,European Green Deal' dar und zielt darauf ab, dass Batterien als Schlüsselkomponente zur nachhaltigen Energiespeicherung während ihres Lebenszyklus zur Klimaneutralität und zum Umweltschutz beitragen werden."
Dr. Bernhard Riegel
Global Head of Research and Development
Energiespeicher spielen eine Schlüsselrolle auf dem Weg zur Klimaneutralität, da sie die Nutzung erneuerbarer Energien unabhängig von ihrer Erzeugungszeit ermöglichen und die Stromnetze stabilisieren. Die Batterieverordnung zielt darauf ab sicherzustellen, dass in der EU hergestellte und verkaufte Energiespeicher nachhaltig beschafft und produziert werden.
Was bedeutet das für Sie als Nutzer von Energiespeichern? Welche Neuerungen wird es geben? Was bleibt wie gehabt? Und was bedeutet es für uns als Batteriehersteller? Wir geben Antworten und lassen einige unserer HOPPECKE Experten über die neue Batterieverordnung zu Wort kommen.
Erweiterter Anwendungsbereich
Die neue Batterieverordnung erweitert im Vergleich zum alten Batteriegesetz deutlich ihren Geltungsbereich. Sie gilt nicht mehr nur für die Rücknahme und das Recycling von Batterien in der EU, sondern nun auch für Blöcke, Altbatterien und wieder aufbereitete Batterien, ungeachtet ihres Ursprungs- oder Herstellungslandes. Die Regelungen gelten sowohl für Batterien, die in Geräten verbaut sind, als auch für solche, die separat betrieben werden. Diese einheitlichen Bedingungen sollen für alle Beteiligten die Wettbewerbsfähigkeit in Europa stärken.
„Die Batteriebranche ist ein zentrales Rädchen in der Umsetzung des ,European Green Deal'. Das bedingt auch eine besondere Verantwortung, die mit der Batterieverordnung deutlich wird. Ich sehe für HOPPECKE die Chance zu zeigen, dass wir uns dieser Verantwortung bewusst sind, ihr im vollen Umfang nachkommen und so ein Teil der globalen Transformation sind.”
Maria Schwarzer
Environment management
CE-Kennzeichnung: für erhöhte Sicherheit in der EU
Ab dem 18. August 2024 ist für den Verkauf von Batterien innerhalb der EU eine sogenannte CE-Konformitätsbewertung und -kennzeichnung gemäß der neuen Batterieverordnung erforderlich. Ohne diese Zertifizierung dürfen Batterien nicht in den Handel gelangen. Eine CE-Kennzeichnung/-Zertifizierung dient dazu sicherzustellen, dass Batterien strenge Sicherheitsstandards erfüllen, die sowohl Menschen als auch die Umwelt schützen. HOPPECKE Blöcke und Batterien entsprechen bereits vielen der Vorschriften aus der Batterieverordnung. Daher sieht das Unternehmen derzeit keine Hindernisse für die Erreichung des genannten Meilensteins und die Erklärung der CE-Konformität für all seine Batterien, trotz des zusätzlichen Aufwands für die Kennzeichnung und Anpassung der Fertigungsprozesse.
„Die neue EU-Batterieverordnung schafft einheitliche Standards für Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit in allen Mitgliedstaaten, unabhängig vom Herstellungsland. Für unsere Kunden bedeutet dies klare Richtlinien für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Batterien.“
Tim Kappe
Director of Sales DACH Business Unit Motive Power
Batteriepass: für erhöhe Transparenz
Um die Transparenz entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern, werden alle Batterien mit einem Batteriepass versehen. Dieser liefert wesentliche Informationen, zum Beispiel über die Batterieart, das chemische System, die Lebensdauer, die Kapazität und die verwendeten Materialien. Ab dem 18. Februar 2027 ist ein QR-Code erforderlich, mit dem Nutzer Zugriff auf diese Informationen erhalten.
Niedriger CO2-Fußabdruck: für eine nachhaltige Erzeugung
Die weitreichende Nutzung von Batterien, insbesondere im Bereich Mobilität und Energiespeicherung, wird zu signifikanten CO2-Emissions-Reduktionen führen. Um das zu erreichen, ist es jedoch wichtig, dass Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg einen geringen CO2-Fußabdruck aufweisen. Nur so kann eine sichere und nachhaltige Wertschöpfungskette gewährleistet werden. Die Europäische Kommission ergreift mit der Batterieverordnung Maßnahmen, um Unternehmen dazu zu verpflichten, ihren CO2-Fußabdruck in der Batterieproduktion zu messen. Bisher wurde noch nicht definiert, wie dieser Fußabdruck zukünftig zu berechnen ist. Daher wird derzeit an zahlreichen Normen und delegierten Rechtsakten gearbeitet, um diese Anforderungen zu klären. HOPPECKE betreibt aktiv Gremienarbeit (zum Beispiel über EUROBAT und ZVEI) und kann so einige begleitende Rechtsakte und harmonisierte Normen, welche die Details der Batterieverordnung definieren, aktiv mitgestalten.
„Wir bei HOPPECKEhaben uns intensiv mit der Batterieverordnung auseinandergesetzt und gestalten aktiv die Details dieser Verordnung durch Mitarbeit in verschiedenen Gremien mit. Daher bin ich überzeugt, dass wir bestens für die bevorstehenden Herausforderungen durch die Batterieverordnung gerüstet sind.“
Bastian Hassdenteufel
Product Management
Schonung von Ressourcen durch Kreislaufwirtschaft
EDie Förderung der Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, Ressourcen zu schonen und die Rohstoffunabhängigkeit der EU-Länder zu stärken. Ab dem 18. August 2028 werden Hersteller von Batterien, die Kobalt, Blei, Nickel oder Lithium enthalten, die Menge der zurückgewonnenen Stoffe angeben müssen. Ab 2031 sind Mindestanteile an zurückgewonnenen Stoffen vorgeschrieben – 85% bei Blei, 16% bei Kobalt sowie jeweils 6% bei Lithium und Nickel. In einem weiteren Schritt sollen diese Mindestquoten ab 2036 für Kobalt, Lithium und Nickel deutlich erhöht werden.
Zudem sieht die neue europäische Verordnung eine Erhöhung der aktuellen Sammelquote für Altbatterien von 45% auf 73% bis 2030 vor. HOPPECKE ist in dieser Hinsicht bereits jetzt besonders gut aufgestellt. Das Unternehmen recycelt Altbatterien seit 64 Jahren mit einer Recyclingeffizienz von 85%, wobei 80% des recycelten Bleis dem Produktionsprozess wieder zugeführt werden. Bereits heute stammen 80% des Bleis in HOPPECKE Batterien aus recycelten Quellen.
„Die Europäische Union hat mit der neuen Batterieverordnung ein klares Signal gesetzt: Batterietechnologie ist für das Erreichen der Klimaneutralität unverzichtbar. Mit der Umsetzung der Verordnung werden wir Vorreiter beim Green Deal auf dem Weg zur Nachhaltigkeit. Ich sehe daher positive Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung unserer Industrie und Absatzmärkte."
Dr. Andreas Husmann
Director Product Management
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die neue Batterieverordnung stellt Hersteller von Batterien zwar vor einige Herausforderungen, gleichzeitig markiert sie aber einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Batterieproduktion und -nutzung. Dadurch werden sowohl Umwelt- als auch Sicherheitsstandards gestärkt. Wir bei HOPPECKE sehen uns gut aufgestellt, um die Anforderungen der neuen Batterieverordnung zu erfüllen. Denn Verantwortungsbewusstsein ist seit Beginn an Teil unserer DNA.